Mit der Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen Sie die Regeln der Zusammenarbeit mit mir als Einzelunternehmer an. Sie geben Ihnen einen klaren Überblick über Leistungen, Pflichten und Konditionen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen mir, Andre Schoofs, im Folgenden „Dienstleister“, und dem Kunden über Social-Media- und Videoproduktionsleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn dies schriftlich durch den Dienstleister bestätigt wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (E-Mail) bestätigt werden.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Die Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Dienstleisters. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
3.2 Leistungen können u. a. sein:
Erstellung von Social-Media-Strategien (Analyse bestehender Kanäle, Zieldefinition, Content-Planung, Formatentwicklung)
Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten
Beratung zu Marketing- und Content-Strategien
Videografie / Filmproduktion: z. B. Imagefilme, Social-Media-Videos, Eventdokumentationen, Einzelaufträge
Einzelleistungen auf Anfrage, die Social-Media- oder Videoproduktionsleistungen betreffen
3.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
4. Vergütung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
4.2 Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
4.3 Rechnungen sind mit Zugang nach 14 Tagen fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erhoben werden.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Drehorte, Zugänge) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an allen übermittelten Inhalten verfügt.
5.3 Änderungen durch den Kunden an den erstellten Inhalten oder Videoproduktionen bedürfen der schriftlichen Abstimmung mit dem Dienstleister, um Mängelansprüche nicht auszuschließen.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Alle vom Dienstleister erstellten Werke (Texte, Grafiken, Videos, Konzepte) bleiben dessen geistiges Eigentum.
6.2 Der Kunde erhält nur die vertraglich vereinbarten einfachen Nutzungsrechte.
6.3 Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
6.4 Der Dienstleister darf die erstellten Werke als Arbeitsprobe oder Referenzmaterial verwenden, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Für entgangene Erfolge, Reichweitenzahlen oder Umsatzsteigerungen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
7.3 Der Kunde haftet für die rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Inhalte und stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei.
7.4 Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Handlungen oder Leistungsstörungen des Kunden oder Dritter.
7.5 Für Dreharbeiten auf Kunden- oder externen Locations haftet der Dienstleister nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften; Betriebsstörungen oder Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8. Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen und Betriebsinterna streng vertraulich zu behandeln.
8.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
9.Abnahme
9.1 Der vom Dienstleister erstellte Content und Videoproduktionen gelten grundsätzlich als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden nach Bereitstellung schriftlich Mängel geltend macht.
11. Musik- und Lizenzrechte
11.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Lizenz- und Verwertungsgesellschaftspflichten (z. B. GEMA, KSK).
11.2 Werden Gebühren vom Dienstleister verauslagt, hat der Kunde diese zu erstatten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung gültig.
12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.
12.3 Es gilt deutsches Recht.
12.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, soweit gesetzlich zulässig.